II. Statuten
§ 1 Mitglieder
- Der Churer Priesterkreis setzt sich
zusammen aus Priestern und gegebenenfalls auch Diakonen, die in der Diözese Chur tätig
und/oder inkardiniert sind.
- Die Mitgliedschaft erwirbt man durch:
- die schriftliche Anmeldung beim Präses,
- die Annahme der Zielsetzungen und der Statuten und
- die Uebergabe des "Gebetes der Priester
füreinander" und der Mitgliedskarte.
- Es wird kein Mitgliederbeitrag erhoben. Die einzelnen
Anlässe werden jeweils von den Teilnehmern oder von Spenden bezahlt.
- Ein- und Austritt ist jederzeit möglich. Der Austritt ist
dem Präses mitzuteilen.
§ 2 Verpflichtungen
Aus dem Sinn und Ziel unserer Gemeinschaft
ergeben sich folgende Verpflichtungen:
a) - In der Erfüllung
der missionarischen und seelsorgerlichen Sendung des Priesters,
- in der Verwirklichung des Weltauftrages und der
apostolischen Aufgabe,
- in der Bewältigung von persönlichen Anliegen und
Nöten,
- soll sich der brüderliche Geist wirksam erweisen in
persönlichem Rat und gegenseitigem Beistand.
b) Die Mitglieder gedenken einander und
der ganzen Gemeinschaft bei der heiligen Messe und im täglichen privaten Gebet. Empfohlen
wird hierfür das "Gebet der Priester füreinander".
c) Die Priester feiern jährlich, nach
Möglichkeit am Fest des hl. Luzius, eine hl. Messe für die Lebenden und Verstorbenen des
Churer Priesterkreises.
d) Die Mitglieder treffen sich wenigstens viermal im Jahr
zur theologischen Weiterbildung und spirituellen Vertiefung (Einkehrtage). Es können auch
Tagungen, Exerzitien u. dgl. organisiert werden.
§ 3 Leitung der Gemeinschaft
a) Der Churer Priesterkreis wird vom
Präses geleitet. Er vertritt die Gemeinschaft nach aussen.
b) Dem Präses steht ein Sekretär zur
Seite.
c) Sie sind besorgt für:
- die Aufnahme neuer Mitglieder und das Führen der
Mitgliederliste,
- die Einladung und Organisation der jeweiligen Treffen.
d) Sie werden auf vier Jahre bei einer
eigens dafür bestimmten Zusammenkunft von den anwesenden Mitgliedern mit einfachem Mehr
gewählt. Sie sind unbeschränkt wiederwählbar und arbeiten ehrenamtlich.
§ 4 Inkrafttreten, Änderung der Statuten und
Auflösung
Eine Auflösung des Churer
Priesterkreises oder eine Revision der Ziele und Statuten bedarf der Zustimmung von
Zweidritteln der eingeschriebenen Mitgliedern. Die Statuten wurden bei der Versammlung am
26.1.1998 beschlossen und in Kraft gesetzt.