Stellungnahme des Churer Priesterkreises zum Fall Bürglen

(23.02.2015) Angesichts der Diskussionen um die Segnung eines lesbischen Paares durch einen katholischen Priester in der Pfarrei Bürglen, erklärt der Churer Priesterkreis, dass wir Priester uns in unserer Pastoral an die Weisungen der Römisch-Katholischen Kirche halten, namentlich an das Dokument der Schweizer Bischofskonferenz aus dem Jahr 2002. Darin heisst es wörtlich: „Segen bezeichnet in der Heiligen Schrift und im Glauben der Kirche eine besondere Zusage der Gegenwart Gottes, der das Leben fördert und zur Entfaltung bringt. Segnungen geschehen insbesondere im liturgischen Handeln der Kirche. Ein solcher in der Kirche liturgisch vermittelter Segen wird als ein „Sakramentale“ bezeichnet. Jeder Mensch in jeder Lebenssituation kann einen solchen Segen empfangen. Aber nicht jedes Tun des Menschen wird von Gott gut geheissen. Aus oben genannten Gründen sind wir Bischöfe der Überzeugung, dass homosexuelle Menschen gesegnet werden können, aber nicht die Schliessung einer homosexuellen Verbindung. Ein solcher Ritus kann einer sakramentalen Eheschliessung zum Verwechseln ähnlich sehen.“

Links:

Auflistung des Bistums Chur der Ereignisse im Fall Pfr. Bucheli/Bürglen UR

Schweizer Bischofskonferenz: Pastoralschreiben Nr. 10: Haltung der Schweizer Bischofskonferenz zur Frage der kirchlichen Segnung gleichgeschlechtlicher Paare und der kirchlichen Anstellung von Personen, die in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft leben. (2002)