II. Statuten

§ 1 Mitglieder

a) Der Churer Priesterkreis setzt sich zusammen aus Priestern und gegebenenfalls auch Diakonen, die in der Diözese Chur tätig und/oder inkardiniert sind.
b) Die Mitgliedschaft erwirbt man durch:

    • die schriftliche Anmeldung beim Präses,
    • die Annahme der Zielsetzungen und der Statuten und
    • die Uebergabe des „Gebetes der Priester füreinander“ und der Mitgliedskarte.

c) Es wird kein Mitgliederbeitrag erhoben. Die einzelnen Anlässe werden jeweils von den Teilnehmern oder von Spenden bezahlt.

d) Ein- und Austritt ist jederzeit möglich. Der Austritt ist dem Präses mitzuteilen.

§ 2 Verpflichtungen

Aus dem Sinn und Ziel unserer Gemeinschaft ergeben sich folgende Verpflichtungen:

a)    – In der Erfüllung der missionarischen und seelsorgerlichen Sendung des Priesters,

– in der Verwirklichung des Weltauftrages und der apostolischen Aufgabe,

– in der Bewältigung von persönlichen Anliegen und Nöten,

– soll sich der brüderliche Geist wirksam erweisen in persönlichem Rat und gegenseitigem Beistand.

b) Die Mitglieder gedenken einander und der ganzen Gemeinschaft bei der heiligen Messe und im täglichen privaten Gebet. Empfohlen wird hierfür das „Gebet der Priester füreinander“.

c) Die Priester feiern jährlich, nach Möglichkeit am Fest des hl. Luzius, eine hl. Messe für die Lebenden und Verstorbenen des Churer Priesterkreises.

d) Die Mitglieder treffen sich wenigstens viermal im Jahr zur theologischen Weiterbildung und spirituellen Vertiefung (Einkehrtage). Es können auch Tagungen, Exerzitien u. dgl. organisiert werden.

 

§ 3 Leitung der Gemeinschaft

a) Der Churer Priesterkreis wird vom Präses geleitet. Er vertritt die Gemeinschaft nach aussen.

b) Dem Präses steht ein Sekretär zur Seite.

c) Sie sind besorgt für:

        • die Aufnahme neuer Mitglieder und das Führen der Mitgliederliste,
        • die Einladung und Organisation der jeweiligen Treffen.

d) Sie werden auf vier Jahre bei einer eigens dafür bestimmten Zusammenkunft von den anwesenden Mitgliedern mit einfachem Mehr gewählt. Sie sind unbeschränkt wiederwählbar und arbeiten ehrenamtlich.

 

§ 4 Inkrafttreten, Änderung der Statuten und Auflösung

Eine Auflösung des Churer Priesterkreises oder eine Revision der Ziele und Statuten bedarf der Zustimmung von Zweidritteln der eingeschriebenen Mitgliedern. Die Statuten wurden bei der Versammlung am 26.1.1998 beschlossen und in Kraft gesetzt.

PDF-Version der Statuten